Die Ausübung des Berufes als
Versicherungsagent ist an strenge
gesetzliche Voraussetzungen geknüpft.
Das Gewerbe Versicherungsvermittlung in der
Form Versicherungsagent und Berater in
Versicherungsangelegenheiten ist gemäß § 94
Z 76 GewO 1994 ein reglementiertes Gewerbe.
Als solches muss man die erforderliche
fachliche Eignung in der Form eines
Befähigungsnachweises erbringen. Dieser wird
durch die erfolgreiche Ablegung einer
kommissionellen staatlichen
Befähigungsprüfung nachgewiesen.
Neben dem Nachweis über die fachliche
Eignung ist der Nachweis über das
erfolgreiche Bestehen der Ausbilderprüfung
sowie der Unternehmerprüfung zu erbringen.