Berufsbild Versicherungsagent

Die Ausübung des Berufes als Versicherungsagent ist an strenge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft.
Das Gewerbe Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsagent und Berater in Versicherungsangelegenheiten ist gemäß § 94 Z 76 GewO 1994 ein reglementiertes Gewerbe.
Als solches muss man die erforderliche fachliche Eignung in der Form eines Befähigungsnachweises erbringen. Dieser wird durch die erfolgreiche Ablegung einer kommissionellen staatlichen Befähigungsprüfung nachgewiesen.
Neben dem Nachweis über die fachliche Eignung ist der Nachweis über das erfolgreiche Bestehen der Ausbilderprüfung sowie der Unternehmerprüfung zu erbringen.