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Rechtschutzversicherung Kunde A
lässt sich von einem Fachbetrieb eine
freitragende Treppe planen, anfertigen und
montieren. Für den Kunden war von Beginn an
wichtig, das die Treppe sicher ist und dass
sie fachgerecht ausgeführt wird. Der Fachbetrieb weigert sich vehement die gravierenden Mängel auszubessern. Kunde A
hat nun das Problem eine teure Treppe
bereits bezahlt zu haben, die
einsturzgefährdet und deshalb nicht
ordnungsgemäß nutzbar ist. Kunde A hat eine Rechtschutzversicherung, die jedoch nur für den Bereich KFZ gilt und daher im gegenständlichen Fall keine Deckung für allfällige Gerichtsverfahrens- und Anwaltskosten übernimmt. Kunde A möchte nun dazu eine geeignete Rechtschutzversicherung (Vertragsrechtschutz) abschließen, jedoch übernimmt diese nun keine Deckung des gegenständlichen Falls mehr. Dies deshalb, weil Rechtschutzversicherungen immer erst für zukünftige Versicherungsfälle, die nach dem Abschlusszeitpunkt auftreten (unter Einhaltung von Wartezeiten), Deckung übernehmen. Kunde A muss in diesem Fall sämtliche mit dem Prozess verbundene Risiken und Kosten selbst tragen und ein nervenaufreibendes rund 2 Jahre dauerndes Gerichtsverfahren auf sich nehmen, ohne dass er dafür Versicherungsschutz hat.
Tipp vom Fachmann: |
